Öffentliche Bauherren

Für öffentliche Bauherren wie Städte und Kommunen übernehmen wir alle oder einzelne Leistungsphasen nach § 15 HOAI. Dabei werden seit 2004 speziell die Leistungsphasen 6,7 und 8 übernommen und die erhöhten Anforderungen bei der Abwicklung öffentlicher Bauaufgaben erfüllt.

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